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   BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01   

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BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01 (https://dejure.org/2002,27702)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2002 - 5 B 64.01 (https://dejure.org/2002,27702)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2002 - 5 B 64.01 (https://dejure.org/2002,27702)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Feststellungen des Berufungsgerichts zur fehlenden Glaubhaftmachung beruflicher Nachteile infolge der deutschen Volkszugehörigkeit - Angriffe gegen Sachverhaltswürdigung und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01
    Soweit die Beschwerde die Urteilsbegründung zur fehlenden Glaubhaftmachung volkstumsbedingter Benachteiligungen im Zusammenhang mit der 1980 erfolgten beruflichen Herabstufung oder Umsetzung als "in keinster Weise überzeugend" und "außerhalb des prozessrechtlich zulässigen" (S. 5 der Beschwerdebegründung) angreift und demgegenüber der Auffassung ist, der Beschwerdeführer habe die fraglichen Tatsachen nicht nur glaubhaft gemacht, sondern voll bewiesen, handelt es sich um Angriffe gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, mit denen ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 [BVerwG 02.11.1995 - 9 B 710/94] und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01
    Soweit mit der Grundsatzrüge geltend gemacht wird, es sei "bisher nicht geklärt..., welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen zu stellen sind" bzw. "ob von einer Glaubhaftmachung gem. § 4 Abs. 2 BVFG nur ausgegangen werden (könne), wenn die deutsche Volkszugehörigkeit der 'alleinige' Grund der Benachteiligung (sei), oder ob dies auch dann anzunehmen (sei), wenn die deutsche Volkszugehörigkeit der überwiegende oder einer der Gründe der Verursachung von Benachteiligungen (sei)" (S. 7/8 der Beschwerdebegründung), ist die erste bezeichnete Rechtsfrage im Anschluss an das Urteil des 9. Senats vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 3.97 - (BVerwGE 106, 191, 200) [BVerwG 03.03.1998 - 9 C 3/97] nicht (mehr) in rechtsgrundsätzlicher Hinsicht klärungsbedürftig, während sich die Antwort auf die zweite Frage bereits unmittelbar aus dem Gesetz dahin ergibt, dass es ausreicht, wenn die deutsche Volkszugehörigkeit ein Grund für eine relevante Benachteiligung ist.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01
    Soweit die Beschwerde die Urteilsbegründung zur fehlenden Glaubhaftmachung volkstumsbedingter Benachteiligungen im Zusammenhang mit der 1980 erfolgten beruflichen Herabstufung oder Umsetzung als "in keinster Weise überzeugend" und "außerhalb des prozessrechtlich zulässigen" (S. 5 der Beschwerdebegründung) angreift und demgegenüber der Auffassung ist, der Beschwerdeführer habe die fraglichen Tatsachen nicht nur glaubhaft gemacht, sondern voll bewiesen, handelt es sich um Angriffe gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, mit denen ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 [BVerwG 02.11.1995 - 9 B 710/94] und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).
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